FIDLEG KUNDENINFORMATION
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über QuantArea AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
A. Information über das Unternehmen
Adresse
Bernapark 28
3066 Stettlen
Telefon: 031 561 17 00
E-Mail: info@quantarea.ch
Webseite: www.quantarea.ch
Das Finanzinstitut wurde im Juli 2023 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Mit dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brauchen künftig alle Finanzinstitute für die Ausübung ihrer gewerbsmässigen Tätigkeit als Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA. Das Finanzinstitut hat am 13.02.2024 die Bewilligung erhalten und wird von der Aufsichtsorganisation AOOS AG beaufsichtigt. Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft PWC sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft. Die Anschrift der Aufsichtsorganisation und der Prüfgesellschaft finden sich nachfolgend.
Firmenname Aufsichtsorganisation: AOOS AG
Adresse: Clausiusstrasse 50
Postleitzahl / Ort: 8006 Zürich
Telefon: 044 215 98 98
E-Mail: info@aoos.ch
Webseite: www.aoos.ch
Firmenname Prüfgesellschaft:PwC AG
Adresse: Birchstrasse 160
Postleitzahl / Ort: 8050 Zürich
Telefon: 058 792 44 00
E-Mail: info@pwc.ch
Webseite: www.pwc.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle OFS Ombud Finance Switzerland angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle OFS Ombud Finance Switzerland.
Name Ombudsman: OFS Ombud Finance Switzerland
Adresse: 16 Boulevard des Tranchées
PLZ / Ort: 1206 Genf, Telefon: 022 808 04 51
E-Mail: contact@ombudfinance.ch
Webseite: www.ombudfinance.ch
B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen.
Zudem bietet das Finanzinstitut Anlageberatung ausschliesslich an institutionelle und professionelle Kunden im Zusammenhang mit der Gestaltung von Portfolio die bestimmte, von Kunden definierte und gewünschte Anlageprofile, Anlageeigenschaften und Anlagerestriktionen haben. Bei einem Anlageberatungsmandat wird den Kunden eine Empfehlung abgegeben. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.
Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen zur Erbringung der oben beschriebenen Dienstleistungen.
C. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen und den entsprechenden Verhaltenspflichten nachkommen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
D. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.
Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und / oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird ohne jegliche Retrozessionen oder ähnliche Vergütungen an QuantArea. Im Falle, dass gleichwohl aus einer Anlage Retrozessionen oder ähnliche Vergütungen bezahlt werden sollten, wird der Kunde unverzüglich informiert und darum ersucht, innert kürzester Frist mitzuteilen, ob er den entsprechenden Wert direkt überwiesen haben möchte, oder ob der Betrag dem verwalteten Vermögen zugewiesen werden soll. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
E. Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.
F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «Open Universe Approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.
Wenn das Finanzinstitut in ihrem Marktangebot sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente berücksichtigt, ergreift sie geeignete organisatorische Massnahmen, wie z.B. die Implementierung eines Verfahrens zur Auswahl von Finanzinstrumenten auf der Grundlage von objektiven, branchenüblichen Kriterien. Kann eine Benachteiligung von Kunden nicht ausgeschlossen werden, legt dies das Finanzinstitut seinen Kunden offen.
G. Angemessenheit und Eignung
Angemessenheitsprüfung bei transaktionsbezogener Anlageberatung
Bei der transaktionsbezogener Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung für einzelne Transaktionen, ohne dafür das gesamte Kundenportfolio zu berücksichtigen.
In diesem Fall müssen vom Finanzinstitut die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden vor der Empfehlung von Finanzinstrumenten erhoben werden. Zudem muss vor Empfehlung von Finanzinstrumenten geprüft werden, ob diese für den Kunden angemessen sind.
Die Gesellschaft muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.
Eignungsprüfung bei portfoliobezogener Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Bei der portfoliobezogenen Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios. Bei der Vermögensverwaltung muss das Finanzinstitut ebenfalls die Gesamtheit des von ihm verwalteten Kundenportfolios berücksichtigen. Im Gegensatz zur Anlageberatung fällt es auch den Anlageentscheid selbst.
In diesen beiden Fällen müssen vom Finanzinstitut die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden erhoben werden. Dabei beziehen sich die Kenntnisse und Erfahrungen auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.
Die vom Finanzinstitut gesammelten Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden müssen der Anlagestrategie Rechnung tragen, und die Granularität der Erhebung muss der Komplexität, dem Risikoprofil der Anlage und der Anlagestrategie angepasst sein. Das Finanzinstitut muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.